VS-NfD auf Reisen: Wenn der Arbeitsplatz öffentlich wird

VS-NfD endet nicht an der Bürotür. Auf Dienstreisen entstehen besondere Risiken: im Zug, am Flughafen, im Hotel oder bei der Nutzung fremder Netze. Wer Verschlusssachen mitführt oder verarbeitet, muss deshalb nicht nur das VS-NfD-Merkblatt beachten, sondern ebenso die Vorgaben des VS-Auftraggebers und die verbindlichen Anweisungen des eigenen Sicherheitsbeauftragten. Entscheidend ist nicht, was technisch möglich ist, sondern was unter den konkreten Bedingungen tatsächlich zulässig und sicher ist.