NIS-2 / Cyber Security

NIS-2: Sicherheit, die sich belegen lässt.

Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre NIS-2-Betroffenheit zu klären, Sicherheitsrisiken im laufenden Betrieb zu bewerten und belastbare Nachweise für getroffene Maßnahmen zu schaffen.

Was wir leisten

Klarheit schaffen. Risiken wirksam angehen.

NIS-2 betrifft weit mehr als technische Sicherheitsmaßnahmen. Wir verbinden gesetzliche Anforderungen mit vorhandenen Prozessen, betrieblichen Abhängigkeiten und den Entscheidungen, die sich tatsächlich belegen lassen müssen.

01

Betroffenheit & Registrierung

Wir betrachten Tätigkeiten, Größenmerkmale und relevante Sonderregelungen nach § 28 BSIG. Dabei dokumentieren wir Annahmen und klären die nächsten Schritte für eine erforderliche Registrierung.

Typisches ErgebnisNachvollziehbare Einordnung und ein klarer Handlungsbedarf.

02

Risikomanagement

Wir prüfen ausgewählte Maßnahmen nach § 30 BSIG – von Zugriffsrechten über Vorfallbehandlung und Wiederanlauf bis zu Risiken in der Lieferkette.

Typisches ErgebnisPriorisierte Risiken und umsetzbare Verbesserungen.

03

Nachweise & Prüfbereitschaft

Wir ordnen vorhandene Richtlinien, Konfigurationen, Testberichte und Entscheidungen den relevanten Pflichten zu. Fehlende oder widersprüchliche Belege werden früh sichtbar.

Typisches ErgebnisNachweisübersicht mit Verantwortlichen und offenen Punkten.

04

Verantwortung & Umsetzung

Wir unterstützen Geschäftsleitung und Fachbereiche bei Risikoentscheidungen, Eskalationswegen und der Umsetzung vereinbarter Maßnahmen – passend zur tatsächlichen Organisation.

Typisches ErgebnisKlare Zuständigkeiten, Entscheidungen und nächste Schritte.

Zusammenarbeit

Ein klar definierter Auftrag statt eines offenen Versprechens.

Wir vereinbaren Arbeitsumfang, Verantwortlichkeiten und erwartete Ergebnisse nach Ihrem tatsächlichen Bedarf. Vorhandene Sicherheitsstrukturen bilden dabei den Ausgangspunkt.

  1. 01

    Einordnen

    Tätigkeiten, Verpflichtungen und kritische Geschäftsprozesse verstehen.

  2. 02

    Bewerten

    Bestehende Kontrollen, Nachweise und wesentliche Risiken prüfen.

  3. 03

    Priorisieren

    Lücken in konkrete Maßnahmen, Entscheidungen und Verantwortlichkeiten übersetzen.

  4. 04

    Verankern

    Nachweise, Überprüfung und Folgemaßnahmen im Betrieb organisieren.

Vor dem Start

Fragen, die früh geklärt werden sollten.

Fällt unser Unternehmen unter NIS-2?
Das hängt unter anderem von Tätigkeit, Größe und einschlägigen Sonderregelungen ab. Wir strukturieren die Einordnung und dokumentieren offene Fragen. Eine verbindliche rechtliche Bewertung erfolgt bei Bedarf durch qualifizierte Rechtsberatung.
Müssen alle betroffenen Unternehmen 2027 ein Audit durchlaufen?
Nein. Berichte über geplante gezielte Prüfungen begründen keinen allgemeinen Audittermin. Die bestehenden gesetzlichen Pflichten zum Risikomanagement und zur Dokumentation gelten unabhängig von einer individuellen Prüfanordnung.
Reicht unsere ISO-27001-Zertifizierung aus?
Sie kann eine wertvolle Grundlage sein. Ob die für Ihre Organisation geltenden Anforderungen des BSIG abgedeckt sind, muss dennoch anhand der konkreten Maßnahmen und Nachweise geprüft werden.
Wie umfangreich muss die Unterstützung sein?
Das bestimmen die Ausgangslage und die konkrete Aufgabe. Von einer ersten Einordnung bis zur Koordination definierter Arbeitspakete vereinbaren wir Leistungsumfang und Ergebnisse vor Beginn.

Beginnen Sie mit der Frage, die jetzt geklärt werden muss.

Ob Einstufung, Risikomanagement oder Nachweise: Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Wir helfen, einen angemessenen Arbeitsumfang festzulegen.

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